Bekanntmachung, Einbeziehungssatzung Hartberg Nord-Ost, Öffentliche Auslegung des Entwurfs

BEKANNTMACHUNG

Einbeziehungssatzung „Hartberg Nord-Ost“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Einbeziehungssatzung „Hartberg Nord-Ost“ beschlossen.

In der Sitzung vom 10.12.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Hartberg Nord-Ost“ in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von 5.743 m² umfasst das Grundstück Fl.Nr. 115/1 (Teilbereich) der Gemarkung Goldbach, Nähe Zur Wasserreserve, Gemeinde Kammeltal.

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (A: Planzeichnung / B: Textliche Festsetzungen / C: Begründung) vom Büro Moser + Guckert, Architektur und Städtebau GmbH kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 02.01.2025 bis einschließlich 12.02.2025

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal https://www.kammeltal.de (Kammeltal – Startseite – Aktuelles) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer 105) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:

 

  • Montag - Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an bauantrag@kammeltal.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Hartberg Nord-Ost

EBZS Hartberg Nord-Ost Planteil Vorabzug

EBZ Hartberg Nord-Ost Textteil Vorabzug

 

Kammeltal, den 11.12.2024

 

gez. Thorsten Wick

Erster Bürgermeister