Bekanntmachung Einbeziehungssatzung "Ried Süd" Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs

Räumlicher Geltungsbereich Einbeziehungssatzung Ried Süd

Einbeziehungssatzung „Ried Süd“

Aufstellungsbeschluss

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

und

öffentliche Auslegung des Entwurfs

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Einbeziehungssatzung „Ried Süd“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

In der Sitzung vom 19.03.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Ried Süd“ in der Fassung vom 19.03.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von ca. 7.291 m² umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 87, 87/10, 87/12, 87/13 (Teilfläche), 87/14 (Teilfläche), 87/15, 87/16, 87/17 und 87/18, Gmkg. Ried b. Behlingen, Gemeinde Kammeltal.

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung, o.M.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist es die derzeit anteilig im Außenbereich liegenden Flächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um im Wesentlichen die bestehende Bebauung baurechtlich zu sichern. Über den Baubestand hinaus wird mit der Einbeziehungssatzung marginal zusätzliches Baurecht geschaffen.

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (A: Planzeichnung / B: Textliche Festsetzungen / C: Begründung) vom Büro OPLA kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 22.04.2024 bis einschließlich 31.05.2024

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter https://www.kammeltal.de (Kammeltal – Startseite – Aktuelles) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer 105) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:

 

  • Montag - Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • Dienstag von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an patricia.­goj@opla-augsburg.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Kammeltal, den 19.04.2024

 

gez. Wick

Erster Bürgermeister

 

Einbeziehungssatzung "Ried Süd"