BEKANNTMACHUNG
Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“ beschlossen.
In der Sitzung vom 10.12.2024 hat der Gemeinderat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Unterrohr Süd-West“ in der Fassung vom 10.12.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Einbeziehungssatzung entsprechend dem § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB, ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt wird.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung mit einer Gesamtfläche von 1.677 m² umfasst das Grundstück Fl.Nr. 240/2 der Gemarkung Unterrohr, Gemeinde Kammeltal.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung (A: Planzeichnung / B: Textliche Festsetzungen / C: Begründung) vom Büro Moser + Guckert, Architektur und Städtebau GmbH kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 23.12.2024 bis einschließlich 12.02.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal https://www.kammeltal.de (Kammeltal – Startseite – Aktuelles) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Kammeltal (Burgauer Str. 12, 89358 Kammeltal, Zimmer 105) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus:
- Montag - Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Dienstag von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden an bauantrag@kammeltal.de; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bekanntmachung Einbeziehungssatzung Unterrohr Süd-West
EBZS Unterrohr Süd-West Plan Vorabzug
EBZ Textteil Unterrohr Südwest Entwurf
Kammeltal, den 11.12.2024
gez. Thorsten Wick
Erster Bürgermeister