Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Achtung

Sperrung der Gemeindeverbindungsstraßen Keuschlingen – Neuburg/Kammel und Behlingen – Unterrohr für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zum Schutz der Amphibien erlässt die Gemeinde Kammeltal in Absprache mit der Polizeiinspektion Burgau als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO i. V. mit §56 StVG folgende verkehrsbehördliche

A N O R D N U N G

 

  1. Die Gemeindeverbindungsstraße Keuschlingen – Neuburg/Kammel wird ab dem 22.02.2024, für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder täglich von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt. Die Sperrung erfolgt ab der südöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 217/1 Gmkg. Behlingen und endet an der Gemarkungsgrenze zur Marktgemeinde Neuburg/Kammel.
  1. Die Gemeindeverbindungsstraße Behlingen – Unterrohr wird ab dem 22.02.2024 für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder täglich von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gesperrt. Die Sperrung erfolgt ab der südwestlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 1161/1 Gmkg. Behlingen und endet an der südöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 246 Gmkg. Unterrohr.
  1. An den Anfangs- und Endpunkten der Sperrung sind die Zeichen 260 (Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Krafträder) und das Zusatzschild 1006-37, sowie Zeichen 1040-30 (20.00 – 6.00 h) aufzustellen.
  1. Das Aufstellen in der Gemarkung Neuburg/Kammel erfolgt durch die Marktgemeinde Neuburg/Kammel (vgl. Anordnung).

 

  1. Die Anordnung wird mit dem Anbringen der vorgenannten Verkehrsschilder wirksam.

 

  1. Die Anordnung ist bis zum 03.05.2024 befristet.

 

Begründung

Zum Schutze der Amphibien wird diese Anordnung getroffen.

 

gez. Wick

Erster Bürgermeister