Härtefallhilfen für Haushalte – Entlastung bei Heizöl, Pellets & Co.

Bild Staatsmiinisterium

Härtefallhilfen für Haushalte – Entlastung bei Heizöl, Pellets & Co.

Härtefallhilfen für Haushalte – Entlastung bei Heizöl, Pellets & Co.

Gemeinde Kammeltal.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kammeltal

die sog. Härtefallhilfe kann ab dem 15.05.2023 online beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantragt werden.

Allgemeine Informationen

Besonders private Haushalte sind von den besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger betroffen, daher wurde durch Bund und Länder die Umsetzung der Härtefallhilfen beschlossen.

Eine Entlastung kann es für folgende nicht leitungsgebundene Energieträger geben: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz1 und Kohle bzw. Koks.

Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.

Referenzpreise:

ENERGIETRÄGER REFERENZPREIS FÜR 2021

Heizöl                         0,71 Euro/l inkl. USt

Flüssiggas                            0,57 Euro/l inkl. USt*

Holzpellets                            0,24 Euro/kg inkl. USt

Holzhackschnitzel               0,11 Euro/kg inkl. USt

Holzbriketts                           0,28 Euro/kg inkl. USt

Scheitholz

(inkl. Stammholz)                 85 Euro/RM inkl. USt** RM=Raummeter*

 

Kohle/Koks                           0,36 Euro/kg inkl. USt

 

Die Erstattungshöhe ist auf maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt begrenzt.

Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro

 

Ob Sie einen Anspruch haben oder wie hoch dieser sein kann, können Sie auf folgender Internetseite über  Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)  im Härtefallfallrechner erfahren.Zugleich können Sie auf diesem Wege einen Antrag stellen.

 

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